AGB und Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 31.3.2025
Allgemeines
1.1. Diese AGB gelten für die Vermietung des mobilen Whirlpools und des Wellness-Equipments (im Folgenden "Mietobjekt"). Sie gelten auch für zukünftige Verträge, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Der Mietvertrag wird zwischen MeinGartenSpa – Inhaber Nils Meggers, Galgenberg 53, 25355 Barmstedt
(im Folgenden "Vermieter") und dem Mieter geschlossen und ist bindend, sobald alle relevanten Unterlagen (Mietvertrag, AGB, Übergabeprotokoll) unterzeichnet beim Vermieter eingegangen sind.
1.2. Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Personalausweis vorlegen.
1.3. Minderjährige dürfen den Whirlpool nur in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen nutzen, der für deren Sicherheit verantwortlich ist.
Vertragsabschluss
2.1. Mit der Buchung akzeptiert der Mieter die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung und stimmt der Datenschutzklausel (§ 5) sowie der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu.
2.2. Abweichende Bedingungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter bestätigt werden.
Bezahlung
3.1. Zahlungsarten: Bar oder Überweisung.
3.2. Mietgebühren und eine Kaution von 200 € sind spätestens bei Übergabe des Whirlpools zu zahlen.
Haftung
4.1. Der Vermieter haftet für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
4.2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer an ihm selbst, Dritten oder deren Eigentum entstehen, es sei denn, der Vermieter hat diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung des Mietobjekts resultieren.
4.3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, unbeaufsichtigte Kinder oder das Verhalten Dritter.
4.4. Der Mieter ist verpflichtet, eine angemessene Haftpflichtversicherung sicherzustellen, die während der Mietdauer entstandene Schäden abdeckt.
4.5. Die Nutzung des Whirlpools erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen.
Datenschutzklausel
5.1. Der Vermieter schützt die personenbezogenen Daten des Mieters und speichert diese nur so lange, wie es für die Vertragsbearbeitung notwendig ist.
5.2. Der Mieter stimmt der Speicherung seiner Daten mit Auftragserteilung zu.
6. Streitschlichtung
6.1. Im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Parteien verpflichtet, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben.
6.2. Sollte eine Einigung nicht erzielt werden, kann der Mieter die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung in Anspruch nehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden.
6.3. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de
6.4. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Pinneberg.
7. Salvatorische Klausel
7.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Mietbedingungen
1. Mietobjekt
1.1. Das Mietobjekt wird tageweise vermietet, das heißt z.B. von Freitag auf Samstag.
1.2. Der Mieter ist verantwortlich für das Verhalten aller Nutzer des Mietobjekts während der Mietzeit und verpflichtet sich, die „Bedienungsanleitung und Sicherheitsbestimmungen“ einzuhalten und als Vorbild zu agieren.
2 Anlieferung und Übergabe des Mietobjekts
2.1. Es ist wichtig, dass bei der Anmietung alle Angaben korrekt gemacht werden, falsche Angaben bei der Buchung (z. B. falscher Pass) führen zur sofortigen Stornierung des Vertrages, und der Mietpreis wird in voller Höhe fällig.
2.2. Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Übergabeprotokoll angegebenen Anzahl der Gegenstände sowie von der korrekten Eintragung etwaiger Schäden an den gemieteten Objekten zu überzeugen und fehlende oder falsche Angaben unverzüglich zu melden.
2.3. Die Anlieferung und Sicherung des Mietobjekts erfolgen durch den Vermieter. Der Mieter erhält eine umfassende Einweisung in die Bedienung des Mietobjekts. Die „Bedienungsanleitung und Sicherheitsbestimmungen“ werden schriftlich ausgehändigt und sind während des Betriebs strikt einzuhalten.
2.4. Es ist sicherzustellen, dass eine freie Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe (mind. 1,90 m) und Breite (mind. 2,30 m) sowie angemessenen Rangiermöglichkeiten vorhanden ist. Der ausgewählte Standplatz muss nahezu ebenerdig und befestigt sein.
2.5. Die unmittelbare Zufahrt zum Stellplatz sowie die Zufahrtsstraßen müssen frei von extremen Steigungen, scharfen Kurven und tiefen Spurrillen sein und ebenfalls befestigt sein.
2.6. Der Mieter darf die Position des Mietobjekts vor Ort nicht verändern.
2.7. Sollte bei der Anlieferung festgestellt werden, dass falsche Angaben gemacht wurden oder Bedingungen vorherrschen, die eine Anlieferung unmöglich machen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kosten für den Anfahrtsweg sowie eventuell entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Der Mieter hat für eine frei zugängliche Zufahrt sowie Stellfläche zu sorgen. Die Entscheidung, ob eine Lieferung erfolgen kann, treffen ausschließlich die die Fahrer des Vermieters.
3. Verantwortung des Vermieters
3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu übergeben.
3.2. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über die Bedienung und die Sicherheitsbestimmungen des Mietobjekts zu informieren und ihm die notwendigen Anweisungen und Warnungen zu geben, um eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung zu gewährleisten.
4. Nutzung des Mietobjekts
4.1. Der Mieter hat das Mietobjekt und das gemietete Equipment in einem sauberen Zustand (von grobem Schmutz befreit, bitte keine Reinigungsmittel verwenden) an den Vermieter zurückzugeben.
4.2. Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
4.3 Minderjährige dürfen den Whirlpool nur in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, die Aufsicht über minderjährige Nutzer zu gewährleisten.
5. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
5.1. Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden am Mietobjekt hat der Mieter die Pflicht, unverzüglich die Polizei zu verständigen und den Schaden dem Vermieter über die im Vertrag angegebenen Kontaktmöglichkeiten anzuzeigen.
5.2. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch 8 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich per E-Mail oder telefonisch zu unterrichten.
6. Haftung
6.1. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer, unabhängig von der Ursache, es sei denn, die Schäden resultieren aus normaler Abnutzung oder sind nicht vom Mieter zu vertreten.
6.2. Der Mieter ist verpflichtet, alle Beschädigungen des Mietobjekts, die bei der Rückgabe festgestellt und protokolliert werden, zu ersetzen. Dies umfasst auch die Reparaturkosten, die durch von ihm zu vertretende Schäden entstehen.
6.3. Der Mieter haftet für alle Personenschäden und Sachschäden, die Dritten durch die Nutzung des gemieteten Whirlpools entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund solcher Schäden geltend gemacht werden.
6.4. Der Mieter ist verantwortlich für die Überprüfung der Wasserqualität des Whirlpools. Es wird empfohlen, das Wasser spätestens am 3. Tag vollständig zu wechseln.
7. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
7.1. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere solche, die die Nutzung des Mietobjekts betreffen, wie z.B. Sicherheitsvorschriften, Naturschutzgesetze, Lärmschutzbestimmungen und lokale Mietgesetze. Der Mieter hat sich eigenverantwortlich über die spezifischen Gesetze und Vorschriften in der jeweiligen Region zu informieren.
8. Reservierung, Änderung, Rücktritt, Wetterbedingungen und -risiko
8.1. Eine Reservierung kann über das Kontaktformular, per E-Mail oder per Telefon erfolgen.
8.2. Der Mieter kann den Vertrag wie folgt stornieren:
· Stornierung bis 14 Tage vor dem geplanten Mietbeginn: keine Stornierungsgebühr
· Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor dem geplanten Mietbeginn: 20% des Mietpreises als Stornierungsgebühr
· Stornierung zwischen 6 und 3 Tagen vor dem geplanten Mietbeginn: 30% des Mietpreises als Stornierungsgebühr
· Stornierung zwischen 2 Tagen vor dem geplanten Mietbeginn und dem Tag des geplanten Mietbeginns: 50% des Mietpreises als Stornierungsgebühr
· Stornierung am Tag des geplanten Mietbeginns oder bei Nichterscheinen des Mieters: 75% des Mietpreises als Stornierungsgebühr
8.3. Die Stornierungsgebühr wird auf den Mietpreis berechnet und ist vom Mieter zu zahlen.
8.4. Der Vermieter ist berechtigt, die Stornierungsgebühr zu reduzieren oder zu erlassen, wenn er in der Lage ist, das Mietobjekt an einen anderen Mieter zu vermieten.
8.5. Die Stornierung muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) erfolgen und wird erst wirksam, wenn sie vom Vermieter bestätigt wurde.
8.6. Bei extremen Wetterbedingungen (z.B. Gewitter, Sturm) ist die Nutzung des Whirlpools untersagt. Kunden werden vor der Vermietung über die Wetterbedingungen informiert und auf die Gefahren hingewiesen.
8.7. Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei Unterbrechung infolge ungünstiger Witterung kann kein Nachlass gewährt werden.
9. Untervermietung
9.1. Eine Untervermietung des Mietobjekts ist nicht gestattet. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt an Dritte zu vermieten oder zu überlassen. Wenn der Mieter gegen das Verbot der Untervermietung verstößt, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.
10. Sicherheit
10.1. Der Mieter hat das Mietobjekt und das gemietete Equipment gemäß der ausgehändigten Bedienungsanleitung zu verwenden und die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
10.2. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand des Mietobjekts vor der Übergabe zu überprüfen und etwaige Mängel oder Schäden unverzüglich zu melden. Unterlässt der Mieter dies, kann er für daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden.
11. Rückgabe des Mietobjekts
11.1. Der Vermieter reinigt und desinfiziert das Mietobjekt nach der Rückgabe gründlich. Der Mieter hat das Mietobjekt und das gemietete Equipment in einem „besenreinen“ Zustand (d.h. mit reinem Wasser abgespült und frei von groben Verschmutzungen) an den Vermieter zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung oder bei starker Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, die Kaution zur Deckung etwaiger Reinigungskosten zu verwenden.
11.2. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn er Mängel oder Schäden feststellt, die während der Mietzeit entstanden sind.